Baumpflege ist auch im Sommer möglich
Wie jedes Jahr dürfen ab 1. März gemäß Bundesnaturschutzgesetz Bäume, Hecken und Sträucher nicht gefällt und gerodet oder stark zurückgeschnitten werden. Dies ist damit begründet, dass mit Beginn der Brutzeit die Fortpflanzung unserer heimischen Tierwelt geschützt wird.
Bis zum 30. September können trotzdem Gehölze fachgerecht gepflegt werden, wenn der Artenschutz beachtet wird. Denn genau diese Vorschrift – der Schutz der Tierwelt – gilt ganzjährig! Egal ob der Baum im Privatgarten oder auf öffentlichen Flächen steht. Wer gegen den Artenschutz verstößt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der wild lebenden Tiere selbst, sondern auch um den Schutz und den Erhalt ihrer Lebensstätten.
Deshalb ist immer eine artenschutzrechtliche Prüfung vor Beginn der Schnittmaßnahmen nötig. Dies kann durch erfahrene Baumpfleger erfolgen, welche im Zweifelsfall und für tiefergehende Untersuchungen weitere Fachgutachter zu Rate ziehen.
Und zu guter Letzt: auch im Sommer sind Baumfällungen möglich, wenn die Sicherheit akut gefährdet ist und der Artenschutz im Auge behalten wird. Die notwendigen Ausnahmegenehmigungen erteilt die untere Naturschutzbehörde des zuständigen Landratsamtes.